Taufe

Wer sein Kind taufen lassen will, muss zunächst das zuständige Pfarramt persönlich aufsuchen. In einem Gespräch etwa vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Termin informiert der Pfarrverantwortliche über die Bedeutung und Voraussetzungen für die Taufe sowie deren Ablauf. Die Anmeldung zur Taufe geschieht persönlich meistens in der Wohnsitzpfarre. Aus berechtigten Grund kann die Taufe auch in einer anderen Pfarre stattfinden ( can.857 § 2 CIC). Die Wohnpfarre wird darüber elektronisch informiert. Eine Erlaubnis der Wohnsitzpfarre ist nicht notwendig. Die hl. Taufe wird bei uns im Seelsorgeraum Dekanat Hallein jeweils nur in der örtlichen Pfarrkirche gespendet. Diese Kirche hat eine große Bedeutung für jeden von uns, beginnt hier doch das Leben als Christ und geht man dort zur Erstkommunion und empfängt meistens auch noch das Sarkament der Firmung. Bei vielen schließt sich der Lebenskreis mit der Feier des Requiems in diesem Gotteshaus. In der Pfarrkirche ereignen sich somit die meisten und wichtigsten Dinge des christlichen Lebens - und nicht umsonst steht dort auch seit Urzeiten der Taufstein der Pfarre. Das ist also der Grund warum hier und nirgendwo anders getauft wird.

Im Sakrament der Taufe bindet sich der Täufling an Christus. Er drückt damit aus, das er gemeinsam mit Christus sein Leben gestalten möchte. In ihr sagt Gott dem Täufling seinen Segen zu und nimmt ihn in die Gemeinschaft seiner Kinder auf. Die Taufe ist daher das Initiationssakrament der Kirche. Ein erwachsener Mensch kann die Entscheidung zur Taufe selbst treffen. Bei Kindern übernehmen diese Entscheidung zunächst die Eltern und Paten, die dann auch für die christliche Erziehung sorgen.

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen möchten, melden Sie sich bitte im Pfarrbüro. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Geburtsurkunde des Kindes
Trauungsschein/Heiratsurkunde der Eltern
Taufscheine der Eltern, wenn nicht in der Erzdiözese Salzburg getauft
Taufschein der Patin/des Paten, wenn nicht in der Erzdiözese Salzburg getauft.

Meldezettel des Taufwerbers und der Eltern


Das Patenamt kann nur übernehmen, wer Mitglied der Katholischen Kirche ist, das Sakrament der Firmung empfangen und das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Nach der Anmeldung findet das Taufgespräch in der Regel mit dem Taufspender statt, in dem die Inhalte des Taufsakramentes sowie der Ablauf der Tauffeier miteinander besprochen werden. Gerne können Sie die Taufliturgie musikalisch und inhaltlich mitgestalten.

Informationen - Sakrament der Taufe