In der Firmung empfängt der Firmling die Gabe des heiligen Geistes. Der Begriff „Firmung“ kommt von dem lateinischen Wort „confirmare“ und wird übersetzt mit „festmachen“ und „bestätigen“. Die Firmlinge bekennen sich öffentlich zum Glauben an den dreifaltigen Gott und werden daraufhin durch die Zusage des Hl. Geistes bestärkt. Dadurch wird die Taufe vollendet und bekräftigt und es beginnt ein Leben aus der Freiheit, der Kraft und der Gaben des Geistes.
Bei der Firmung legt der Firmspender den Firmlingen die Hand auf den Kopf, zeichnet mit Chrisam ein Kreuz auf die Stirn und spricht: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Heilige Geist ermutigt, stärkt und beauftragt zu einem bewussten Leben als Christ in der Nachfolge Jesu.
In unserer Pfarre findet die Firmung jedes Jahr statt. Das Firmalter liegt bei 14 Jahren (8. Pflichtschuljahr). Die Jugendlichen der Mittelschule Bad Vigaun erhalten die Anmeldeunterlagen persönlich an der Schule, die auswärtigen Jugendlichen bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme und Anmeldung im Pfarrbüro.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:
Ausgefülltes Anmeldeformular
Aktueller Taufschein des Firmlings, wenn nicht nicht in der Erzdiözese Salzburg getauft (darf nicht älter als 6 Monate sein)
Aktueller Taufschein des Firmpaten, wenn nicht in der Erzdiözese Salzburg getauft (darf nicht älter als 6 Monate sein)
In der Regel empfangen die Jugendlichen der vierten Klasse Mittelschule oder Allgemein höhere Schulen das Sakrament der Firmung. Glaubensimpulse und Gruppengespräche in mehreren Einheiten bilden die Grundlage der pfarrlichen Firmvorbereitung. Wir bitten die Jugendlichen um ihre Anmeldung. Inhalt des Gespräches bei der Anmeldung ist das Blatt „Grundwissen-Firmung“, das hier online gestellt ist. Wir bitten die Jugendlichen sich damit vor der Anmeldung zu beschäftigen, sodass die Fragen gemeinsam besprochen und inhaltlich richtig beantwortet werden können. Bei der Anmeldung werden die weiteren Detailinformationen mitgeteilt.
Informationen - Sakrament der Firmung